AGB
1. Geltung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der
Carry Grand erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und
Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Geschäftsbedingungen der
Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Carry Grand
ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Geschäftsbedingungen der Carry Grand gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
von der Carry Grand erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf
ihre Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
bereits widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie durch die Carry Grand schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle
wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren,
wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und
Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu
informieren.
Die Angebote der Carry Grand sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Preise
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Tarife, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Firma Carry
Grand an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab
Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind dann die in ihrer
Auftragsbestätigung genannten Preise.
Die Rechnungstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung des Kunden.
Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach
Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei
Auftragserteilung zu vereinbaren.
4. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für
die Sicherheit und Ordnung darstellen.
Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und
Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des
Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen
gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu
befolgen.
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten,
kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste
sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei
Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.
Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften
beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den
Auftraggeber kein Verschulden trifft.
5. Rücktritt des Auftraggebers
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt
die Leistung von Carry Grand nicht in Anspruch, so kann der Carry
Grand Limousinen+Shuttleservice angemessenen Ersatz für die
getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen und auch Ersatz
für den entstandenen Schaden verlangen.
Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein
Verschulden trifft.
Carry Grand ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren.
Stornierungen bis zu 48h vor Fahrtantritt sind kostenfrei.
Stornierungen von 24h bis zu 1h vor Fahrtantritt werden mit 100% des jeweils vereinbarten Fahrpreises in Rechnung gestellt.
Eine evtl. Stornierung hat schriftlich, per E-mail, oder fernmündlich zu
erfolgen.
6. Haftung
Die Haftung von Carry Grand ist bis höchstens auf den 3-fachen
vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Weitergehende
Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen Carry Grand als auch
gegenüber seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.
Sollte Carry Grand einen vereinbarten Termin durch technische Pannen,
höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen
(z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch
auf Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die bereits geleistete
Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist Carry Grand
berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Carry Grand ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der
Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter
Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.
7. Schadenanzeige und Verjährung
Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung
der Beförderung schriftlich anzuzeigen.
Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen Carry Grand 1 Jahr nach
Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort ist Potsdam
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – auch bei Wechsel- und
Scheckklagen – Potsdam. Carry Grand kann den Auftraggeber nach ihrer
Wahl auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch
nehmen.
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Carry Grand und den Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.